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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Strandhotel Buren aan Zee, Zweitniederlassung des Genossenschaftlichen Erholungsgebiets Klein Vaarwater B.A.

(Niederländische, Anm. d. Übers.) Handelsregisternummer: 01031762.

Der Sitz ist am Strandweg 85, 9164 KA Buren, Niederlande.

+31 (0)519 542110 oder info@strandhotelburenaanzee.nl

 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen.

Hotelaufenthalt: Verfügbare Hotelzimmer bei Buren aan Zee.

Einrichtungen: Alle anderen Einrichtungen, die Buren aan Zee im Hotel anbietet, sowie die Einrichtungen, die der Urlauber bei einem Aufenthalt in Buren aan Zee genießt, wie z. B. das Frühstück.

Unternehmer: Buren aan Zee ist das Strandhotel des Genossenschaftlichen Erholungsgebiets Klein Vaarwater B.A., das dem Urlauber einen Hotelaufenthalt zur Verfügung stellt. 

Urlauber: Die natürliche oder juristische Person, die mit Buren aan Zee den Vertrag über den Hotelaufenthalt abschließt. Der Urlauber gilt auch als Hauptbucher.

Miturlauber: Die mit in dem Vertrag genannte(n) Person/Personen.

Dritte: Die Gäste des Urlaubers und/oder seines/seiner Miturlauber(s).

Vertrag: Der zwischen dem Genossenschaftlichen Erholungsgebiet Klein Vaarwater B.A. und dem Urlauber geschlossene Vertrag, in welchem Klein Vaarwater dem Urlauber für den Urlauber/Miturlauber gegen Bezahlung einen Hotelaufenthalt zur Verfügung stellt/Einrichtungen anbietet.

 

Artikel 2. Anwendbarkeit.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der von Buren aan Zee zur Verfügung gestellten Hotelunterkünfte und/oder Einrichtungen.
  • Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht abgewichen werden, es sei denn, dies wurde explizit, unmissverständlich und schriftlich von Buren aan Zee vereinbart.
  • Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Situation eintritt, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, oder wenn ein Artikel der Bedingungen aufgrund einer zwingenden Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird, muss diese Situation gemäß der Natur dieser Bedingungen beurteilt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wird dadurch nicht berührt.
  • Es ist nicht gestattet, sich aus dem Vertrag ergebende Rechte/Pflichten auf Dritte zu übertragen, ohne dass diese Übertragung schriftlich und explizit zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

 

Artikel 3. Vertragsdauer und -ende

  • Der Vertrag endet von Rechts wegen nach dem Ablauf des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zeitraums, ohne dass diesbezüglich eine Kündigung erforderlich ist.
  • Buren aan Zee kann den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung kündigen:
  1. Wenn der Urlauber und/oder der/die Miturlauber trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen, die dazugehörigen Informationen und/oder die behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ausreichend einhält/einhalten, und zwar in einem solchen Maße, dass es Buren aan Zee den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit zufolge nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen.
  2. Wenn der Urlauber und/oder der/die Miturlauber trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung, nach Ansicht des Unternehmers, eine Belästigung im Hotel verursacht/verursachen oder die gute Atmosphäre in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stört/stören.
  3. Wenn der Urlauber und/oder Miturlauber trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung durch die Nutzung der Hotelunterkunft gegen den Verwendungszweck des Geländes verstößt.
    • Wenn Buren aan Zee eine zwischenzeitliche Kündigung wünscht, muss der Urlauber davon schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Aushändigung verzichtet werden.
    • Nach der Kündigung muss der Urlauber die Hotelunterkunft räumen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 (vier) Stunden, das Gelände verlassen. Der Urlauber ist verpflichtet, nach einer dringlichen Kündigung den vereinbarten Preis zu zahlen.
    • Falls der Urlauber am Anreisetag nicht anreist und Buren aan Zee nicht informiert hat, handelt es sich um eine sogenannte „No-Show“-Situation. Dies hat zur Folge, dass der Urlauber den gesamten vereinbarten Betrag zu zahlen hat, es sei denn, es handelt sich um einen nicht erstattungsfähigen Preis. Buren aan Zee ist hiermit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

Artikel 4. Zustandekommen des Vertrags.

  • Der Urlauber muss vor der Durchführung der Buchung ein Mindestalter von 18 (achtzehn) Jahren haben. Ist der Urlauber jünger als 18 (achtzehn) Jahre, so ist Buren aan Zee berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Setzen Sie sich zwecks weiterer Informationen mit Buren aan Zee in Verbindung.
  • Jede getätigte Buchung wird schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist gleichzeitig die Rechnung und wird dem Urlauber unmittelbar nach Eingang der Buchung per E-Mail zugesandt.
  • Hat der Urlauber keine Bestätigung erhalten oder stellt er einen Mangel in der Bestätigung fest, muss er sich innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels an Buren aan Zee wenden. Der Urlauber kann sich im Mangelfall nicht auf die Buchung berufen.
  • Ein Vertrag kann auch vom Urlauber über einen Vermittler (Online-Reisebüro, Reisebüros oder andere Unternehmen) abgeschlossen werden. In diesem Fall haftet der Urlauber als Gesamtschuldner für die Zahlung des geschuldeten Betrags. Buren aan Zee schuldet den Vermittlern keine Kommission oder Gebühr, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

 

Artikel 5. Ausschluss des Widerrufsrechts

Buren aan Zee weist den Urlauber darauf hin, dass die von ihm getätigten Buchungen durch die Zusendung der Bestätigungsrechnung rechtlich verbindlich sind. Das vierzehntägige Widerrufsrecht des Verbrauchers, (die so genannte Bedenkzeit), gilt nicht für die Verträge, die der Urlauber mit Buren aan Zee abschließt.

 

Artikel 6. Änderung der Buchung

  • Möchte der Urlauber nach Abschluss des Vertrages Änderungen vornehmen, ist Buren aan Zee nicht verpflichtet, diese Änderungen zu akzeptieren. Es liegt im freien Ermessen von Buren aan Zee, ob und in welchem Umfang die Änderungen umgesetzt werden.
  • Wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Mangels seitens Buren aan Zee, der auf Umstände zurückzuführen ist, auf die Buren aan Zee keinen Einfluss hat, nicht stattfinden kann, verweist Buren aan Zee auf Artikel 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Buren aan Zee.

 

 Artikel 7. Stornierung der Buchung

Der Urlauber kann die Buchung bis zu achtundvierzig (48) Stunden vor dem Check-in-Datum gebührenfrei stornieren. Nach diesem Zeitpunkt schuldet der Urlauber Buren aan Zee einhundert Prozent (100 %) des gesamten Buchungsbetrags, es sei denn, es handelt sich um einen nicht erstattungsfähigen Preis.

 

Artikel 8. Preise

  • Aus etwaigen Druck- oder Schreibfehlern in den Preisen können keine Rechte abgeleitet werden, mit Ausnahme von zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Sonderpreisen. Alle in der Preisliste genannten Preise sind Änderungen unterworfen. Diese Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Touristensteuer (Kurtaxe) wird zusätzlich berechnet. Buren aan Zee kann für bestimmte Leistungen, wie z. B. Zimmerservice oder zusätzliche Reinigung des Zimmers, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
  • Der Urlauber hat das Recht, bei seiner Buchung anzugeben, dass er eine bestimmte Hotelunterkunft bevorzugt. Buren aan Zee erhebt dafür eine zusätzliche Gebühr, die so genannte Präferenzgebühr. In diesem Fall wird der Buchungspreis um die Präferenzgebühr erhöht.
  • Wenn nach der Festlegung des vereinbarten Preises durch einen Mehraufwand auf Seiten von Buren aan Zee zusätzliche Kosten infolge einer Änderung bei der Höhe der Kurtaxe entstehen, können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.

 

Artikel 9. Zahlungen

  • Wenn nicht anders vereinbart, ist die Rechnung bei Ankunft zu begleichen. Falls Buren aan Zee am Anreisetag nicht den gesamten zu zahlenden Betrag erhalten hat, ist Buren aan Zee berechtigt, den Vertrag zu kündigen, und hat der Urlauber eine Vertragsstrafe zu entrichten.
  • Stornierungen, No-Show und andere zu entrichtende Beträge, die der Urlauber Buren aan Zee schuldet, müssen spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen beglichen werden.

 

Artikel 10. Hotelunterkunft/Gelände Hotel.

  • Die Hotelunterkunft und/oder andere Einrichtungen müssen dem Urlauber und seinem/seinen Miturlauber(n) in gutem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Findet der Urlauber die Hotelunterkunft und/oder andere Einrichtungen in einem schlechten Zustand vor, so hat er dies unverzüglich an der Rezeption von Buren aan Zee zu melden.
  • Der Urlauber haftet für alle Schäden, die der Urlauber und/oder Miturlauber und/oder zum Urlauber gehörende Dritte infolge eines zurechenbaren Mangels und/oder einer rechtswidrigen Handlung verursacht.
  • Der Schaden muss vom Urlauber, Miturlauber und/oder zum Urlauber gehörenden Dritten an der Rezeption von Buren aan Zee gemeldet werden. Buren aan Zee überprüft die Unterkunft nach dem Aufenthalt auf eventuelle Schäden. Sollte sich herausstellen, dass der Schaden durch den Urlauber, Miturlauber und/oder zum Urlauber gehörende Dritte verursacht wurde, wird Buren aan Zee die Kosten vom Urlauber zurückfordern.
  • In jeder Hotelunterkunft darf nur die von Buren aan Zee festgelegte Anzahl Personen übernachten. Bei Überschreitung dieser Anzahl ist Buren aan Zee berechtigt, den Urlauber, den/die Miturlauber und/oder zum vorstehend genannten Urlauber gehörende Dritte unverzüglich zu entfernen. Diese Personen haben nach Entfernung keinerlei Recht auf Schadenersatz.
  • Auf der Website von Buren aan Zee sind die Check-in- und Check-out Zeiten von Buren aan Zee angegeben. Diese sind für den Urlauber verbindlich, wenn nichts anderes zwischen Buren aan Zee und dem Urlauber vereinbart wurde.
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Artikel 11.  Angebotsbedingungen.

  • Die genannten Preise im Angebotsfall verstehen sich ohne obligatorische Kosten sowie möglicherweise hinzukommende Kosten.
  • Änderungen (bei Preisen) und Druckfehler vorbehalten.
  • Die Nachlässe gelten nicht für bereits getätigte Buchungen. Angebote gelten nicht in Kombination mit anderen Aktionen, Arrangements, Last-Minute- und/oder Nachlässen.
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Artikel 12. Pflichten des Urlaubers

Der vorstehend genannte Urlauber, Miturlauber und/oder zum Urlauber gehörende Dritte müssen sich an die von Buren aan Zee vorgegebenen Regeln halten. Wenn durch den Urlauber ein Mangel entsteht, weil er die Anweisungen nicht befolgt hat, kann Buren aan Zee den Vertrag kündigen.

 

Artikel 13 Rechte und Pflichten Buren aan Zee

  • Buren aan Zee wird dem Urlauber während des vereinbarten Zeitraums die vereinbarte(n) Hotelunterkunft bzw. Einrichtungen zur Verfügung stellen. Diese Bestimmung gilt nicht im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Buren aan Zee ist bestrebt, den Urlauber rechtzeitig und schriftlich über etwaige Änderungen zu informieren. Im Falle einer kurzfristigen Änderung aufgrund unvorhergesehener Umstände wird Buren aan Zee versuchen, dem Urlauber durch eine kulante Änderung entgegenzukommen. Nimmt der Urlauber diese Änderung an, so erstattet Buren aan Zee den zu viel gezahlten Betrag zurück. Dies gilt nur, wenn die Hotelunterkunft preiswerter als die ursprüngliche Hotelunterkunft ist. Diese Bestimmung gilt nicht im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Weicht die Änderung erheblich vom Vertrag ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
  • Buren aan Zee hat ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Urlauber mitgebrachten Sachen, solange der Urlauber seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat.

 

Artikel 14. Haftung.

  • Buren aan Zee ist nicht verpflichtet, das Eigentum des Urlaubers und/oder seines/seiner Miturlauberin Empfang zu nehmen und/oder aufzubewahren. Die vorstehenden Ausführungen bedeuten, dass Buren aan Zee nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Urlaubers verantwortlich und/oder haftbar ist, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Buren aan Zee vor.
  • Alle vertraglichen Ansprüche gegen Buren aan Zee verjähren in einem (1) Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungszeitraums, mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf vorsätzlichen Handlungen beruhen.

 

Artikel 15. Datenschutz.

Buren aan Zee respektiert die Privatsphäre seiner Besucher und sorgt dafür, dass die personenbezogenen Daten, die der Urlauber und/oder Miturlauber uns zur Verfügung stellt, vertraulich behandelt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG). In der Datenschutzerklärung, die auf der Website von Buren aan Zee unter der Überschrift „Datenschutzerklärung" zu finden ist, steht, was mit den Daten des Urlaubers und/oder Miturlaubers geschieht. https://www.strandhotelburenaanzee.nl/privacy-verklaring

 

Artikel 16. Höhere Gewalt.

  • Buren aan Zee kann sich in jedem Fall (jedoch nicht ausschließlich) auf höhere Gewalt berufen, wenn folgende Umstände vorliegen: extreme Wetterbedingungen, Krankheit, Reparaturen und Arbeitsunterbrechungen bei Lieferanten oder bei Buren aan Zee/Klein Vaarwater und/oder staatliche Maßnahmen. Buren aan Zee wird den Urlauber hiervon unverzüglich telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Grundes in Kenntnis setzen.
  • Im Falle höherer Gewalt seitens Buren aan Zee hat der Urlauber das Recht, sich auf eine Stornierung zu berufen. Die sich daraus ergebende Entschädigung ist nicht in Geld zu leisten, sondern besteht in einer Ersatzleistung. In diesem Fall wird in Absprache mit dem Urlauber ein anderer Termin für den Aufenthalt festgelegt. Sollte Buren aan Zee nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen gemeinsam einen anderen Termin geplant haben, erhält der Urlauber die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten eine neue Buchung ohne zusätzliche Buchungskosten vorzunehmen.
  • Der Urlauber hat das Recht, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Weist der Urlauber den Änderungsvorschlag ab, so muss er dies innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags mitteilen. In diesem Fall hat Buren aan Zee das Recht, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung kündigen. Der Urlauber hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des bereits gezahlten Teils des Preises, ohne dass Buren aan Zee verpflichtet ist, dem Urlauber eine Entschädigung zu zahlen.

 

Artikel 17. Geltendes Recht und Gerichtsstand.

  • Alle Verträge von Buren aan Zee unterliegen dem niederländischen Recht.
  • Mögliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden in erster Instanz dem zuständigen Gericht in Leeuwarden, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
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Artikel 18. Änderungsklausel.

Buren aan Zee hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. In diesem Fall wird Buren aan Zee den Urlauber rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informieren. Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten Bedingungen muss ein angemessener Zeitraum liegen. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.  Führt die Änderung dazu, dass die Leistung für den Urlauber erheblich von der ursprünglichen Leistung abweicht, ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.

 

 

 

Fassung November 2021